Denkmalpflege

 
 

Umfasst alle Maßnahmen, die zur Instandhaltung und Instandsetzung von Denkmälern notwendig sind. Hauptaufgaben der Denkmalpflege sind Erkennen, Erhalten und Zur-Wirkung –Bringen.  Denkmalschutz ist ein gesetzlicher Begriff, der den Schutz, die Erhaltung und die Sicherung der Denkmäler zum Ziel hat. Er unterliegt in Deutschland der Kulturhoheit der Länder und wird in den Denkmalschutzgesetzen und in Bestimmungen und Verordnungen auf regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene geregelt. Dazu gehören auch entprechende gesetzliche und administrative Einrichtungen und Behörden.

Betrieblich haben wir zahlreiche unter Denkmalschutz stehende Gebäude erhalten und instand gesetzt. Das hierzu notwendige Fachwissen Denkmalpflege und Restaurierungen wurde vom Geschäftsführer Dietmar Ahle durch eine Fortbildung zum Restaurator im Handwerk vor der Handwerkskammer in Münster an 20 Seminaren von 1986 - 1988 erworben.