

| 
|


Hauptzweck ist, den Ursprungszustand und das Aussehen
des zu behandelnden Objektes bzgl. Farbe, Glanz und Oberflächenstruktur
soweit wie möglich zu erhalten und ggfs. wiederherzustellen.
Dazu gehören, z.B. neben den vorausgehenden Konservierungsarbeiten,
Retuschen, Ergänzungen, neutrale Einstimmungen von Fehlstellen
und Rückrestaurierungen von Verunstaltungen.
|
|

|